THEMEN
ENERGIESICHERHEIT ERFORDERT AUCH AUFBAU HEIMISCHER PRODUKTIONSKAPAZITÄTEN FÜR ERNEUERBARE-ENERGIEN-TECHNOLOGIEN
Die aktuelle Situation der Energiemärkte erfordert, den Blick auch auf Produktionskapazitäten zu lenken.
Klimawandel, steigende Energiepreise und gestörte Lieferketten, verstärkt durch den völkerrechtswidrigen Krieg Russlands gegen die Ukraine, verlangen nach einem massiv zu beschleunigenden Umstieg auf Erneuerbare Energien und nach deutscher wie europäischer Produktionskapazitäten. Hierzu müssen wir uns im Zeichen von Energiesicherheit befähigen.
Wenn 95 % der hier benötigten Solarmodule aus China stammen, sind mögliche Importeinbrüche nicht verantwortbar und müssen rechtzeitig abgebaut werden.
Energiesicherheit heißt nicht Energie-Autarkie, aber die Garantie ausreichend heimisch verfügbarer Produktionskapazitäten zum schnellstmöglichen Umstieg auf Erneuerbare Energien. Nicht nur in Fragen ausreichender Gasreserven und damit fossiler Energieträger, sondern auch bei der Befähigung zum Umstieg auf Erneuerbare Energien muss der Staat eine Garantenstellung einnehmen. Andernfalls droht eine Rückwärtsrolle in neue Abhängigkeiten von fossilen Energien und die fossile Energiepreisfalle.
Energiesicherheit verlangt Produktionssicherheit: Die heimische, inklusive der europäischen Produktion von Erneuerbaren-Energien-Technologien bis hin zu ihrer Installation muss sowohl in Bezug auf die Komponenten als auch Produktionswege gewährleistet werden. Dies ist eine Frage der nationalen Sicherheit, die auf verfügbare Energie angewiesen ist.
Vergleichbar mit der Corona-Pandemie hat der Staat keine mindere Pflicht auch für verfügbare Erneuerbare-Energien-Technologien zu sorgen, wie er auch für die Verfügbarkeit von Masken und Schutzanzügen gesorgt hat.
Zur gleichlautenden Pressemitteilung: https://bit.ly/3KBpSgG
Auf die Notwendigkeit, angesichts fehlender Produktionsmöglichkeiten zum Ausbau Erneuerbarer Energien staatlicherseits eine Garantenstellung auszuüben und dabei sowohl Abwanderung von Unternehmen als auch das Vorhandensein europäischer Produktionsstätten zu gewährleisten, hatte ich bereits verschiedentlich, etwa in meiner Rede vom 18. März im Deutschen Bundestag und weiteren Reden, durch Mitteilungen, aber auch im Ausschuss für Klima und Energie im Austausch mit Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, hingewiesen. Vergangene Woche lud Robert Habeck kurzfristig zu einem Runden Tisch mit WirtschaftsvertreterInnen eingeladen, um eben diese Frage zu diskutieren.
DIE SITUATION DER FOSSILEN ENERGIEMÄRKTE
In Reaktion auf den völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine reagieren Deutschland mit der EU in Form von Sanktionen, Hilfen und auch Waffenlieferungen. Angesichts der hohen Abhängigkeit von russischen Energie-Rohstoffimporten und täglichen Zahlungen von fast 1 Mrd. Euro an Russland für Gasimporte wird auch intensiv über ein Embargo auf Energieimporte aus Russland diskutiert. Ich halte die Aufnahme der Energieimporte in die Sanktionsliste bzw. ein Embargo auf Energieimporte, insbesondere mit Blick auf die massive Importabhängigkeit von Gas, aus Russland dennoch für falsch. So ist mit schwersten Arbeitsplatzverlusten und Einbrüchen in Lieferketten zu rechnen, die sich spätestens mittelbar auch auf sensible Infrastrukturen auswirkten, was auch den Umstieg auf Erneuerbare Energien tangierte – dies wäre ein Teufelskreis. Weitere drastische Preissteigerungen wären in einem Ausmaß zu vermuten, das durch Hilfen nicht abzufangen wäre.
Gleichwohl hat sich Deutschland auf Vorschlag der EU-Kommission in Reaktion auf den Angriff auf Zivilisten im ukrainischen Butscha zwischenzeitlich für einen Importstopp von Steinkohle ausgesprochen, da hier (anders als bei Gas) bereits bis Mitte des Jahres eine Ablösung der Importabhängigkeiten möglich erscheint; für Öl wird dies bis Ende des Jahres errechnet. Entsprechend datierte die EU den Importstopp dann erst ab August. Damit weicht sie aber auch von ihrer bisher verfolgten politischen Linie ab, Sanktionen nicht im Vorfeld anzukündigen. Es ist nicht auszuschließen, dass Russland seinerseits die Lieferungen reduzieren bzw. im Vorgriff auf die Sanktionen blockieren wird. Es muss nun erst recht unter Hochdruck an der Reduktion der Importabhängigkeiten gearbeitet werden, sowohl über den Umstieg auf andere Lieferquellen als auch – vorrangig – auch über den Umstieg auf Erneuerbare Energien.
Mit Blick auf die Versorgungslage wurde in der vorletzten Woche die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Dies dient allein der Vorsorge. Die Versorgungssicherheit ist bei unveränderten Lieferungen gewährleistet. Nach dem Notfallplan gibt es drei Krisenstufen: Frühwarnstufe, Alarmstufe und Notfallstufe. Erst in der Notfallstufe greift der Staat in den Gasmarkt ein. Haushaltskunden wären dann besonders geschützt. Die Frühwarnstufe bedeutet, dass „konkrete, ernstzunehmende und zuverlässige Hinweise“ darauf vorliegen, dass ein Ereignis eintreten kann, welches zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führen könnte. Bei der Notfallstufe liegt eine „erhebliche Störung“ der Gasversorgung vor. Dann schreitet der Staat ein, um insbesondere die Gasversorgung von „geschützten Kunden“ sicherzustellen. Dies sind etwa private Haushalte, aber auch Krankenhäuser, Feuerwehr und Polizei.
Aufgrund eines von Russland erklärten Eigentümerwechsels bei Gazprom Germania übernahm die Bundesregierung Anfang April die temporäre Kontrolle über Gazprom Germania, indem die Bundesnetzagentur als Treuhänder eingesetzt wurde. Ein solcher Eingriff wurde möglich und erforderlich, da Russland gegen eine Meldepflicht verstoßen hatte und nach Einschätzung des Bundeswirtschaftsministeriums mit der Kontrolle über das Unternehmen nun willkürlichen Entscheidungen des Kremls vorgebeugt werden kann. Die Treuhandverwaltung wird vorerst bis zum 30. September 2022 gelten.
WELTKLIMABERICHT
Der Weltklimarat (IPCC) legte am 4. April das dritte Kapitel des sechsten Weltklimaberichtes vor. Ende Februar hatte das Gremium bereits den zweiten Teil mit Fokus auf Klimaanpassung veröffentlicht. Der diese Woche veröffentlichte Teil geht auf mögliche Anpassungs- und Handlungsoptionen ein. Er hält fest, dass die Treibhausgas- und die CO2-Emissionen gestiegen sind. Folglich müssen die regional teilweise sehr unterschiedlichen Klimaschutzbemühungen weiter verstärkt werden. Das laufende Jahrzehnt ist entscheidend, um Treibhausgasemissionen rasch und tiefgreifend zu senken. Ein Kernbereich ist hierbei die schnellstmögliche Umstellung des Energiesystems auf Erneuerbare Energien, verbunden mit dem beschleunigten Ausbau, auch von Speichern.
Denn der IPCC stellt auch fest, dass die Kosten für Erneuerbare Energien weltweit enorm gesunken sind. Dazu hat auch das von Rot-Grün im Jahr 2000 in Deutschland eingeführte Erneuerbare-Energien-Gesetz einen wichtigen Beitrag geleistet, das in vielen Ländern übernommen wurde und entsprechende Markteinführungen initiierte. Die Industrienationen sind dabei aufgerufen, Verantwortung und Chancen nachhaltiger Entwicklung miteinander zu verbinden. Der Bericht zeigt, dass mit einem gerecht ausgestalteten Transformationsprozess auch die Lebensqualität steigt.
Die Hauptaussagen der Arbeitsgruppe II im sechsten IPCC-Sachstandsbericht zur Minderung des Klimawandels sind hier zu finden (PDF): https://bit.ly/3LJNVdw
Vgl. meine Pressemitteilung zum Bericht: https://bit.ly/3x8ykjL
Hintergrund:
Seit 1990 ist es die Aufgabe des IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change – in Deutschland bekannt als Weltklimarat), die naturwissenschaftlichen Grundlagen und den weltweiten Forschungsstand über die Auswirkungen der globalen Erwärmung und seine Risiken sowie Minderungs- und Anpassungsstrategien zusammenzutragen und aus wissenschaftlicher Sicht zu bewerten. Dazu beruft der IPCC tausende Wissenschaftler aus aller Welt, welche sogenannte Sachstandsberichte veröffentlichen. Der letzte Sachstandsbericht erschien 2013–2014. Zwischen 2021 und 2022 erscheint der sechste Sachstandsbericht. Dieser besteht aus vier Teilen:
Band 1: Wissenschaftliche Grundlagen zum Klimawandel (August 2021) Band 2: Klimawandelfolgen, Verwundbarkeit und Anpassung (Februar 2022) Band 3: Klimaschutz (April 2022) Band 4: Synthesebericht aus den ersten drei Bänden (voraussichtlich September 2022)
OSTERPAKET & WINDENERGIEAUSBAU
Nachdem die Woche mit der Veröffentlichung des Kapitels des Weltklimaberichtes begonnen hatte, legte auch die Ampel-Koalition weitere Maßnahmen vor, um den Ausbau Erneuerbarer Energien zu beschleunigen und Ausbau- sowie Planungshemmnisse abzusenken. Hierzu gehört der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zum „Osterpaket“, mit dem nun eine Reihe von Gesetzesänderungen zur Beschleunigung der Energiewende auf den Weg gebracht wurden, sowie das seitens Bundesumweltministerin Steffi Lemke mit Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck vorgestellte Eckpunktepapier „Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land“.
Im Osterpaket enthalten sind auch Reformen des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG), des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) und Änderungen am Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Eine Kernaussage der vorzunehmenden Gesetzesänderungen ist die Aussage, dass Erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Bis 2030 sollen mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs aus Erneuerbaren bezogen werden. Der Gesetzentwurf geht dabei von 750 TWh aus, die als Strombedarf in 2030 angenommene erden. Klar ist, dass auch dies nur Mindestmengen sein dürfen. Mengenbegrenzungen für den Ausbau wären das falsche Signal. So sieht der Entwurf richtigerweise auch deutlich erhöhte Ausbaupfade für Erneuerbare Energien vor, sodass bis 2035 der Strom vollständig aus Erneuerbaren Energien gewonnen werden kann.
Gemäß dem Entwurf werden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um den Erneuerbaren Ausbau voranzutreiben. So werden neue Flächen für die Ausdehnung der Photovoltaik bereitgestellt, die Beteiligung der Kommunen bei Wind an Land und Photovoltaik ausgeweitet, Standorte verstärkt zur Windenergienutzung erschlossen und die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Erneuerbarer Energien verbessert. Im Einzelnen wird im Parlamentarischen Verfahren darauf hinzuwirken sein, die Beschleunigungsfaktoren umfassend zu erfassen.
Um weitergehende Genehmigungshemmnisse zu beseitigen, gilt es dabei etwa auch, Ausbaumöglichkeiten jenseits der Ausschreibungsgrenze der EU-Beihilfeleitlinie noch weitgehender zu nutzen; dies reizt die breite Beteiligung an der Energiewende an und hilft, Akteur*Innen der Energiewende zurückzugewinnen. In der Vereinfachung der Beteiligung liegt das zentrale Beschleunigungspotential.
Mit der bereits im parlamentarischen Verfahren befindlichen Absenkung der EEG-Umlage auf null, werden angesichts der hiesigen Strombedarfe auch erneuerbare Wärmepumpen verstärkt angereizt.
Vgl. meine Pressemitteilung zum Osterpaket: https://bit.ly/3JsXzzW
Weiterführende Informationen auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: https://bit.ly/38BdoHX

Bezüglich des Ausbaus von Windkraft hat das Bundesumweltministerium gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 4. April Eckpunkte für schnelleren Windkraft-Ausbau und einheitliche Artenschutzvorgaben vorgelegt.
Damit wird eine Grundlage gelegt, die richtigerweise bereits zum Sommer gesetzliche Regelungen erlaubt und damit früher als zunächst vorgesehen. Mit Vermutungsregelungen zugunsten des Windenergieausbaus und Betrachtung der Populationsentwicklung werden die realen Schutzbedarfe gut erfasst. Vogelschutz wird durch ein Artenhilfsprogramm gestärkt. Im Parlamentarischen Verfahren genauer zu betrachten werden die sogenannten Tabuzonen sein, damit hier keine unverhältnismäßigen Hemmnisse entstehen. Gleiches gilt für Regelungen zum Drehfunkfeuer.
Es bedarf zügig bundeseinheitlicher Regelungen, die bei Windenergie an Land auch das Repowering – den Austausch alter Anlagen durch neue – verstärkt nutzbar machen. Landesrecht, das im Wege der Regionalplanung und von sogenannten Vorranggebieten heutige Windenergie-Standorte pauschal aussortiert, wird den akut drängenden Ausbaubedarfen nicht gerecht. Der verschärfte Handlungsbedarf verlangt bundesweit eine deutliche Überrundung des 2-Prozent-Flächenziels für Windenergie und Zielvorgaben nur als Mindestziele zu verstehen.
Gerade für Schleswig-Holstein ist die Windenergie weit mehr als eine Option der reinen Energiegewinnung, sondern bietet Arbeitsplätze und technologischen Fortschritt im Land für das Land. Es ist ein Armutszeugnis, dass in der Regierungszeit der Jamaika-Koalition unter CDU-Ministerpräsident Daniel Günther bilanziert betrachtet kein einziges Windrad hinzugekommen ist. Am 8. Mai wählt Schleswig-Holstein einen neuen Landtag. Der 8. Mai ist auch die Chance, mit Thomas Losse-Müller als neuem Ministerpräsidenten eine Wende in der Energiepolitik einzuläuten und an die einstige Vorreiterrolle des Energiewende-Pionierlandes etwa auch zur Gewinnung von Wasserstoff anzuknüpfen.
Vgl. meine Pressemitteilung zum Eckpunktepapier: https://bit.ly/37thpxF
LNG-INFRASTRUKTUR AUF WASSERSTOFFIMPORTE AUSRICHTEN
Am 7. April habe ich in der Debatte im Bundestag zum Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „LNG-Infrastruktur in norddeutschen Häfen schneller aufbauen“ gesprochen. In ihrem Antrag forderte die Unionsfraktion die Bundesregierung zu mehr Tempo bei der Herstellung einer Infrastruktur für Energieimporte auf. Der Antrag wurde mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke gegen die Stimmen der Antragsteller bei Enthaltung der AfD abgelehnt.
„Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ein netter Versuch, Herr Ploß; aber die Initiativen für den Bau von LNG-Terminals sind schon längst auf den Weg gebracht. Insofern kommt Ihr Antrag, auch wenn er vom Datum her noch mal einen Monat zurückversetzt wurde, schlicht zu spät.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Die geopolitische Lage erfordert in der Tat, dass uns nichts anderes übrigbleibt, als bei den Diversifizierungsstrategien tatsächlich noch einmal nachzulegen. Dass sich die Infrastruktur allein auf LNG fokussiert, das darf nicht stattfinden; das haben Sie in der Tat auch in Ihrem Antrag anklingen lassen. Es muss vielmehr natürlich darum gehen, dass man die Infrastruktur in Form von LNG-Terminals, die wir jetzt brauchen, so aufbaut, dass sie, wie man es nennt, „H2-ready“ sind, damit Wasserstoffanlandung ebenfalls ermöglicht wird. Alles andere wäre rückwärtsgewandt und würde uns nicht nach vorne bringen.
Ich möchte noch einmal kurz bei der Situation ansetzen, in der wir uns heute wiederfinden. Es ist durch einen Kraftakt der Bundesregierung und der beteiligten Unternehmen in der Tat jetzt schon gelungen, den Jahresmittelverbrauch bzw. den Import von russischem Gas von 55 Prozent im Jahresmittel 2021 auf 40 Prozent herunterzuschrauben. Das ist eine enorme Leistung. Insofern sieht man hier auch, dass es gelingt, sich unabhängiger von den Importen aus Russland zu machen, was aufgrund des völkerrechtswidrigen Angriffs auf die Ukraine auch dringend geboten ist.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Der Bau von LNG-Terminals – ich habe es schon erwähnt – muss aber unbedingt in Zusammenhang mit dem beschleunigten Umstieg auf Erneuerbare Energien geschehen, nämlich dahin gehend, dass wir Wasserstoffanlandung mit ermöglichen müssen und auch hier die Brücke in das Zeitalter der Erneuerbaren nicht abreißen lassen dürfen. Das wurde gestern auch mit dem Kabinettsbeschluss zum Osterpaket auf den Weg gebracht. Insofern werden wir hier nicht eine Offensive für fossile Energien starten, wie Sie, Herr Ploß, das gerade hier formuliert haben, sondern wir werden natürlich eine Ausbauoffensive für Erneuerbare Energien bekommen. Das darf überhaupt nicht unter den Tisch gekehrt werden.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Die Möglichkeiten, die wir mit der Ampelkoalition in Richtung Ausbauoffensive ergreifen wollen, stehen unter der ganz klaren Überschrift, dass wir von einem überragenden öffentlichen Interesse der erneuerbaren Energien ausgehen. Das muss sich überall, in allen einzelnen Schritten, wiederfinden. Das heißt, bei unseren Bemühungen um Diversifizierung müssen wir auch schauen, in welchen Bereichen Gas etwa durch Bioenergie ersetzt werden kann. Auch hier ist der Vorrang Erneuerbarer Energien wiederzufinden.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Im Bereich der Wasserstofftechnologie werden dann übrigens auch sehr viele Arbeitsplätze zu finden sein; in Norddeutschland haben wir hier riesige Potenziale. Zugleich müssen wir schauen, dass wir dafür sorgen, dass die europäischen Rahmenbedingungen für die fossilen Importe, auf die wir noch eine Zeit angewiesen sein werden, so ausgestaltet werden, dass mögliche Emissionen vermieden werden. In der Vergangenheit, beim Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote, ist es uns ja gelungen – Herr Grundmann wird sich erinnern, dass wir darüber verhandelt haben –, eine entsprechende Anforderung an die damalige Bundesregierung zu richten. Wir haben da im Kontext einer Methanstrategie hinsichtlich der Methanemissionen ganz klar adressiert, dass die Bundesregierung sich dafür einsetzen soll, verbindliche strenge Standards zur klimaschonenden Förderung und Produktion fossiler Kraft- und Brennstoffe festzulegen.
Ich muss etwas abkürzen, weil die Zeit abläuft. Jedenfalls möchte ich bei alldem noch mal hervorheben: Man muss immer mitdenken, dass natürlich auch die fossilen Energien, soweit wir noch von ihnen abhängig sind, Nachhaltigkeitsanforderungen unterworfen sind. Dieses Thema ist auch aufgegriffen worden: Im Dezember gab es von der Kommission einen Vorschlag, und wir sind darum bemüht, dass dieser beschleunigt umgesetzt wird.
Mir bleibt am Ende der Redezeit nur, noch kurz zu erwähnen, dass Ihr Antrag – ich habe es eingangs schon angerissen – quasi verfristet ist. In diesem Sinne werden wir ihn im Wege der Sofortabstimmung heute ablehnen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Zur Rede: https://bit.ly/3jjCkFS
IMPFPFLICHT
Der Bundestag stimmte am 7. April über verschiedene Anträge und Gesetzesentwürfe zum Thema Impfpflicht ab. Es zeichnete im Vorfeld sich ab, dass der Gruppenantrag und Gesetzentwurf, der die vergleichsweise meisten Unterzeichnerinnen aufwies, nämlich der Gesetzentwurf zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ab 18, dem auch ich mich – wie die meisten Mitglieder meiner Fraktion angeschlossen hatte, keine Mehrheit finden würde. Die VerhandlerInnen des von mir unterzeichneten Antrages versuchten in den Tagen vor der Beschlussfassung insofern einen Kompromiss mit den Kolleginnen und Kollegen zu finden, die ebenfalls einen Gesetzentwurf mit einer allgemeinen Impfpflicht ab 60 vorlegt hatten. Weitere drei Anträge, enthielten ihrerseits keine eigenen Gesetzentwürfe, darunter der der Unionsfraktion, waren also nicht auf bereits zu verabschiedende Gesetzesänderung ausgerichtete. Letztlich fand kein Antrag, weder der zwischen Abgeordneten der Ampel-Koalitionsparteien ausgehandelte Kompromiss einer Impfplicht ab 60, noch Anträge zur Impfpflicht-Ablehnung eine Mehrheit. CDU/CSU hatten sich von Beginn an dem Verfahren versperrt und sogar in einem Brief an ihre Fraktionsmitglieder dazu aufgefordert, gegen jeden Antrag, bis auf den eigenen, zu stimmen; damit widersetzten sie sich auch der Herangehensweise, die Abstimmung als eine Gewissensentscheidung zu behandeln.
Bereits weit im Vorfeld der Abstimmung habe ich mich für eine allgemeine Impfpflicht ab 18 ausgesprochen, welche ich nach wie vor für richtig und wegweisend ansehe. In einer persönlichen Erklärung nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages erläutere ich mein Abstimmungsverhalten wie folgt:
Eine Impfung gegen Corona ist keine Privatangelegenheit. Es gibt eine staatliche Schutzpflicht, gerade für solche Menschen, die sich nicht selbst schützen können. Diese Schutzpflicht heißt zunächst, für das Impfen zu werben. Es könnte freiwillig funktionieren. Aber wenn nicht, ist der Schaden der Freiwilligkeit für die Gesamtbevölkerung, gerade mit Blick auf die Schutzlosen, zu groß, als dass man ihn im Verhältnis zu den Freiheitseinbußen einer Impfpflicht rechtfertigen könnte.
Das Gleiche gilt für Krankenhäuser. Zu einem großen und teilweise überwiegenden Teil werden die Intensivbetten mit ungeimpften Corona-Patient*innen belegt. Operationen müssen verschoben werden, wenn hier akut weniger Dringlichkeit besteht als bei einem Corona-Patienten oder einer Corona-Patientin, der oder die um sein oder ihr Leben kämpft, obwohl ein Aufschub je nach Krankheit die Wahrscheinlichkeit, etwa an der Krebserkrankung zu versterben, steigert. Wenn ein solcher Zustand (nur noch) durch eine Impfpflicht eingeschränkt werden kann, halte ich es für unsere Pflicht, diese Maßnahme zu ergreifen.
Zur vollständigen Erklärung: https://bit.ly/3JmXXQr
BUND-LÄNDER-BESCHLUSS ZUR UNTERSTÜTZUNG GEFLÜCHTETER MENSCHEN AUS DER UKRAINE
In der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschef*innen der Länder am 7. April einigten sich Bund und Länder auf Unterstützungsmaßnahmen für Geflüchtete. So wurde beschlossen, dass die Geflüchteten ab dem 1. Juni Grundsicherungsleistungen erhalten. Damit werden sie anerkannten Geflüchteten gleichgestellt. Dadurch erhalten sie eine sichere Gesundheitsversorgung und erhalten Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Der Bund werde sich auch maßgeblich an den Kosten der Unterkunft beteiligen. Zusätzlich wird der Bund den Ländern pauschal zwei Milliarden Euro zur Verfügung stellen, davon 500 Millionen Euro für die Kommunen. Damit beteiligt sich der Bund an Mehraufwendungen etwa für Unterkunftskosten, aber auch für Kosten im Bereich Kinderbetreuung und Beschulung.
Der Beschluss der Bund-Länder-Konferenz in Gänze (PDF): https://bit.ly/3KzQDSA
Informationen des Bundesfamilienministeriums zur Unterstützung für geflüchtete Menschen aus der Ukraine: https://bit.ly/3NVBmO6
MEDIENSPOTS (Auswahl)
Nina Scheer: Energiesicherheit erfordert auch Aufbau deutscher und europäischer Produktionskapazitäten für Erneuerbare-Energien-Technologien
loz-news, 11.04.2022 – https://bit.ly/3JxeWzA
Energiesicherheit erfordert Aufbau von Produktionskapazitäten für Erneuerbare Energien
SPD-Bundestagsfraktion, 11.04.2022 – https://bit.ly/3xjJuCg
Erdgasförderung in Deutschland: Er will an die Nordsee
taz, 08.04.2022 – https://bit.ly/37tUimi
„DER STAAT MUSS PRODUKTIONS- UND AUSBAUFÄHIGKEIT BEI DEN ERNEUERBAREN GARANTIEREN“
Energate-messenger (Interview), 07.04.2022 – https://bit.ly/3uXyJD2
Nina Scheer: Windenergieausbau beschleunigen
Ahrensburg Portal, 06.04.2022 – https://bit.ly/3jfVLiN
Nur noch Erneuerbare schon 2035? Habecks Ökostrom-Finte geht schief
Welt (Abo), 06.04.2022 – https://bit.ly/38A7s1S
IPCC Bericht: Mit Erneuerbare Energien-Offensive vorangehen
SPD-Bundestagsfraktion, 05.04.2022 – https://bit.ly/3r9DUhP
Verbraucherschützer werben für Tempolimit
report-k, 05.04.2022 – https://bit.ly/38ndhQ1
Verbraucherschützer werben für Tempolimit
Handelsblatt, 05.04.2022 – https://bit.ly/3u7rn0s
Zu Gast bei DLF Kontrovers: Putins Erpressung – Wie kommen wir aus der Energiekrise?
Deutschlandfunk, 04.04.2022, https://bit.ly/3NYDftk
Tempolimit, autofreie Sonntage: Was bringen diese Maßnahmen zum Energiesparen wirklich?
msn, 03.04,2022 – https://bit.ly/3x9BqUy
Spatenstich für den zweiten Bauabschnitt Ortsumgehung
Lauenburgische Zeitung, 02.04.2022 – https://bit.ly/3v4703m
Rufe nach autofreien Sonntagen und Tempolimit: Bringt das was?
Dorstener Zeitung, 02.04.2022 – https://bit.ly/3uRP4sR
ZU GAST
… beim DEUTSCHLANDFUNK IN DER SENDUNG KONTROVERS zu der Debatte um die deutsche Energieabhängigkeit von Russland am 4. April. Dort habe ich deutlich gemacht, dass wir schnellstmöglich uns aus Abhängigkeiten befreien müssen durch den Umstieg auf Erneuerbare Energien. Der Krieg in der Ukraine zeigt, dass die Unabhängigkeit von fossilen Ressourcen auch eine friedenspolitische Komponente hat. Die Sendung ist hier nachzuhören:https://bit.ly/3uYoJcy
… bei der DEUTSCHEN GESELLSCHAFT FÜR INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT (GIZ) am 4. April mit weiteren Bundestagsabgeordneten. Dort kam ich mit der GIZ-Vorstandsprecherin Tanja Gönner und ihren Vorstandskolleg*innen Ingrid-Gabriela Hoven sowie Thorsten Schäfer-Gümbel zusammen.
BERICHTE
GREMIENSITZUNGEN
Wie in jeder Sitzungswoche des Deutschen Bundestages nahm ich an vorbereitenden Sitzungen, der Fraktionsvorstandssitzung, Fraktionssitzung, Obleutegesprächen, Gespräche mit SprecherInnen anderer Arbeitsgruppen, Runden mit VertreterInnen der Ministerien zur aktuellen Lage und aktuellen Gesetzesvorhaben, Sitzungen der Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie, deren Vorbereitung in meiner Funktion als Klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion liegt, der Sitzung des Ausschusses Klimaschutz und Energie sowie Plenarsitzungen des Bundestages teil.
AG KRIMINALPOLITIK – UMWELTKRIMINALITÄT
In der Sitzung der AG Kriminalpolitik wurde am 4. April das Thema Umweltkriminalität behandelt. Als Gäste referierten ein Spezialermittler Umweltkriminalität von Interpol sowie Vertreter*innen des WWF.
DEUTSCHER ETHIKRAT – PARL. ORIENTIERUNGSGESPRÄCH – SUIZIDHILFE
Im Rahmen des parlamentarischen Orientierungsgesprächs mit Vertreter*innen des Deutschen Ethikrates wurde am 5. April die Neuregelung der Suizidhilfe thematisiert. Dabei ging es vor allem um die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze, die eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe berücksichtigen muss. Die Mitglieder des Ethikrates stellten hierfür ihre Thesenpapiere vor. In der anschließenden Diskussion wies ich auf die Problematik des Umgangs mit Minderjährigen, die einen Suizidwunsch haben, hin und erkundigte mich nach aktuellen Datenlagen bzgl. freiwilliger Suizidhilfen. Derzeit befinden sich verschiedene Initiativen aus der Mitte des Bundestages zur Neuregelung der Sterbehilfe in der Beratung. Ich habe mich dem Gesetzentwurf Künast/Keul angeschlossen.
Zum Gesetzentwurf: https://bit.ly/3LSKGjV
Mein Eckpunktepapier zur Neuregelung der Sterbehilfe (PDF): https://bit.ly/3DSfnTA
ONLINE-AUSTAUSCH OSTERPAKET
Mit meinen Fraktionskollegen Timon Gremmels und Matthias Miersch tauschte ich mich am 6. April online mit VertreterInnen des Bundesverbands Erneuerbare Energien e. V., des Verbands kommunaler Unternehmen e. V. und des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. zu energiepolitischen Themen aus. Im Fokus stand eine Diskussion über das zu beschließende „Osterpaket“ für Erneuerbare Energien.
ÖFFENTLICHE ANHÖRUNG ZUR EEG-UMLAGEN-ABSENKUNG
Zur Entlastung der Stromkundinnen und Stromkunden soll die im Koalitionsvertrag vereinbarte Absenkung der EEG-Umlage auf null bereits zum 1. Juli 2022 erfordern und verlangt eine entsprechende Gesetzesänderung, die der umfangreicheren EEG-Novelle (Osterpaket) vorgezogen wird. Hierzu veranstaltete der federführende Ausschuss für Klimaschutz und Energie am 6. April nach der regulären Ausschusssitzung eine Öffentliche Anhörung. Als Sachverständige hatten wir vonseiten der SPD Thorsten Müller, Stiftung Umweltenergierecht und Dr. Martin Winkler, Wissenschaftlicher Leiter der Clearingstelle EEG/KWKG, eingeladen.

BEGLEITGRUPPE KLIMASCHUTZ UND TRANSFORMATION – WÄRMEWENDE
Die Leitfrage der Sitzung am 7. April lautete „Wärmewende – wie schaffen wir es vor dem Hintergrund der aktuellen Krise möglichst schnell zu einer gasunabhängigen, möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung?“. Als klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion gab ich eine Einführung in das Thema.
UNTERAUSSCHUSS INTERNATIONALE KLIMA- UND ENERGIEPOLITIK
Der neu eingerichtete „Unterausschuss Internationale Klima- und Energiepolitik“ (UA IKE), der dem Auswärtigen Ausschuss untergeordnet ist, konstituierte sich am 8. April in einer ersten Sitzung. Dem Unterausschuss gehöre ich als ordentliches Mitglied an. Die Aufgabe des Ausschusses wird darin bestehen, die internationale Klima- und Energiepolitik mit der Außen- und Sicherheitspolitik zu verknüpfen. So stellt der Klimawandel schon heute in vielen Regionen der Erde ein Risiko für das Leben der Menschen dar. Dürre- und Flutkatastrophen sowie Konflikte um knappe Ressourcen können ganze Staaten destabilisieren. Auch die internationalen Klimaverhandlungen zur Reduzierung von CO2-Emissionen haben somit direkte Konsequenzen für außenpolitische Fragestellungen.
UNTERNEHMENSBESUCH – NACHTRAG AUS DER VORANGEGANGENEN WOCHE
Am 30. März besuchte ich das Recyclingunternehmen Siegried Jacob Hamburg GmbH & Co. KG in Glinde. In einem Gespräch mit dem Geschäftsführer und Vizepräsidenten des Verbandes Deutscher Metallhändler e. V. Achim Lindhorst tauschten wir uns über die Herausforderungen der Wertstoffrückgewinnung aus sowie die speziellen Anforderungen im Bereich des Metallhandels.
