Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. März 2022
TO 17 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen, Drucksache 20/2014
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
werte Kolleginnen und Kollegen,
Mit dem heute eingebrachten Gesetz zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen sollen Lehren aus dem Winter gezogen werden. Im Oktober 2021 waren die Gasspeicher in Deutschland nur zu knapp 70 % gefüllt – niedriger als in den Jahren davor. Bisher wurden Gasspeicher marktgetrieben gefüllt. Letztes Jahr waren die Gaspreise aufgrund einer Reihe von Sondereffekten im Jahresmittel mehr als fünfmal höher (47,7 Euro pro MWh 2021) als im Vorjahr (9,5 Euro pro MWh 2020). Aufgrund der hohen Preise haben die Speichernutzer, die Speicher über den Sommer nur unzureichend befüllt. Mit dem nun eingebrachten Gesetz, das aufgrund der Eilbedürftigkeit seines Inkrafttretens von Seiten der Ampelfraktionen eingebracht wird, soll nun für den Herbst 2022 vorgesorgt werden.
Angesichts des Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat die Dringlichkeit dieses Vorhabens nochmals zugenommen. Bei Erdgas ist die Abhängigkeit von Russland mit 55 Prozent am höchsten und die Substitution durch die Bindung an das bestehende Pipelinenetz am schwersten. Um schwerwiegende wirtschaftliche und daraus folgend auch gesellschaftliche Schäden wie soziale Schieflagen im Falle eines russischen Lieferstopps zu vermeiden, müssen wir auch, wenngleich nicht ausschließlich, unsere Speicherkapazitäten vollständig nutzen.
Deutschland hat mit 24 Milliarden Kubikmetern die größte Erdgasspeicherkapazität in Europa. Aber diese Kapazität hilft uns nur, wenn wir sie auch nutzen und die Speicher über den Sommer füllen.
Zudem muss sichergestellt werden, dass Speicher nicht wie in den letzten Jahren zum Teil aus wirtschaftlichen Gründen still gelegt werden.
Der völkerrechtswidrige Krieg Russlands gegen die Ukraine zeigt allerdings auch auf, dass wir so schnell wie möglich die Abhängigkeit von allen fossilen Energiequellen erreichen und den Umstieg auf Erneuerbare Energien vollziehen müssen, um Energiesicherheit zu gewährleisten. So sollte es uns auch gelingen, Potentiale des Biogassektors zu generieren, um den Vorrang Erneuerbarer Energien auch in solchen Fragen der Vorsorge.
Mit diesem Gesetz gehen wir einen Schritt von einem marktgetriebenen System für Gasspeicher, zu einem System in dem die Energiesicherheit durch den Staat und die Marktbereichsverantwortlichen sichergestellt wird.
Es gilt zugleich die Abhängigkeit von fossilen Energien so schnell wie möglich zu überwinden und eine sichere und günstige Vollversorgung mit Erneuerbaren Energien zu erreichen.
Dieses Gesetz wurde angesichts der dringlichen Lage in enormer Geschwindigkeit entwickelt und wird nun auch in kürzester Zeit parlamentarisch beraten.
Wichtig ist uns auch, dass eine frühzeitige Evaluation vorgenommen wird und dies auch gesetzlich verankert wird.
Ich danke an dieser Stelle bereits allen Mitwirkenden für ihre konstruktive Zusammenarbeit, auch in der nun noch bis zur Verabschiedung des Gesetzes verbleibenden Zeit.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!