Selbstbestimmung ist nicht verhandelbar

Die Vorschrift des § 219a (Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft) widerspricht den heutigen Vorstellungen von Informationsfreiheit, Selbstbestimmung und freier Arztwahl.

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„Wir unterstützen die Forderung des bundesweiten Aktionstages für die Streichung des 219a StGB.“ 

 

 

Serpil Midyatli

 

Zum morgigen (26.01.2019) bundesweiten Aktionstag „Jetzt erst recht! Körperliche und sexuelle Selbstbestimmung sind nicht verhandelbar.“ und Aktionen in schleswig-Holsteinischen Städten erklärt die gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Serpil Midyatli:

„Wir unterstützen die Forderung des bundesweiten Aktionstages für die Streichung des 219a StGB. Die Vorschrift des § 219a (Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft) widerspricht den heutigen Vorstellungen von Informationsfreiheit, Selbstbestimmung und freier Arztwahl. Die Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch sollen eine aufgeklärte Entscheidung ermöglichen. Ärztinnen und Ärzte dürfen nicht dafür kriminalisiert und sanktioniert werden, dass sie ihrer Aufklärungspflicht gegenüber Patientinnen nachkommen. Unsere Auffassung haben wir vor einem Jahr mit einen Antrag (Drucksache 19/463(neu)) in den Landtag eingebracht.“